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K.O.-Tropfen – Die Gefahr lauert im Glas

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© LPD Wien / Canva: Symbolfoto

Nach dem Kalender beginnt der Frühling am 21. März, doch die Natur hat ihren eigenen Zeitplan. Die Tage werden allmählich sonniger und wärmer und nicht nur der heutige irische Feiertag „St. Patrick’s Day“ lädt wieder vermehrt zum Feiern ein! Grund genug wieder verstärkt auf die Gefahr von flüssigen Betäubungsdrogen, sogenannte „K.O.-Tropfen“, hinzuweisen.

Unter K.O.-Tropfen werden flüssige Drogen verstanden, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Diese werden meist Mädchen und Frauen in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt.

Die Gefahr erkennen

K.O.-Tropfen sind farb- und geruchlos, haben zwar einen salzig bis seifigen Nachgeschmack, dieser ist jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar. Einmal eingenommen empfinden die Opfer meist Übelkeit und Schwindel. Man wird willenlos und leicht manipulierbar. In diesem Dämmerzustand werden Opfer häufig an einen anderen Ort verbracht, um sich dort an ihnen zu vergehen, oder sie auszurauben.

Das Bundeskriminalamt hat zur Risikominimierung folgende Tipps ausgearbeitet:

• Lassen Sie das eigene Getränk nie unbeaufsichtigt stehen.
• Vereinbaren Sie mit Freundinnen und Freunden, gegenseitig auf die Getränke aufzupassen.
• Nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen an.
• Vereinbaren Sie Verabredungen, vor allem mit Bekanntschaften aus dem Internet- und Blind-Dates, immer an öffentlichen Orten, die Ihnen bekannt sind und informieren Sie eine Vertrauensperson.
• Falls Sie plötzlich Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung verspüren, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson.
• Rufen Sie im Zweifelsfall die Rettung (144) oder die Polizei (133).

Schnell handeln

Die Einnahme von K.O.-Tropfen hat meist Bewusstlosigkeit zur Folge, eine Überdosis kann sogar zum Tod führen.

Die Wirkung setzt schnell ein, die Tropfen sind nur für bis zu zwölf Stunden nachweisbar. Aus diesem Grund ist es wichtig, umgehend ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen beim Verdacht von verabreichten K.O.-Tropfen. Die Betroffene Person sollte auf keinen Fall allein gelassen werden, bis Hilfe eingetroffen ist. Ebenso ist umgehend die Polizei zu verständigen, damit mögliche weitere Gefahren beendet und Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.

Artikel Nr: 400508
vom Freitag,  17.März 2023,  08:00 Uhr.

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BM.I – HEUTE


Lockerung bei sichtbaren Tätowierungen

Die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen wird gelockert.

© BMI

Bisher waren Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst nicht erlaubt. Besonders problematisch waren Tätowierungen auf Fingern, die nicht von einem Uniformteil überdeckt werden können. Die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen wird gelockert.

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Grenzraumkontrolle an Grenze

Ab 6. Februar 2023 werden die statischen Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zwischen Österreich und der Slowakei durch Grenzraumkontrollen abgelöst.

© BMI/Pachauer

Ab 6. Februar 2023 werden die statischen Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zwischen Österreich und der Slowakei durch Grenzraumkontrollen abgelöst. Durchgeführt werden diese von mobilen Einsatzteams in Abstimmung mit den slowakischen Behörden.


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