Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

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Thema: Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

In unserer modernen Gesellschaft haben wir ein gesundes Verhältnis zu Sexualität entwickelt. Im Idealfall gilt: Solange alle Beteiligten einverstanden sind, ist erlaubt, was gefällt. Doch leider existiert auch eine Seite, in der die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Menschen missachtet wird, indem andere Menschen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.

Vergewaltigung

Vergewaltigung wird im Strafrecht als ein Akt definiert, bei dem eine Person durch schwere Gewalt oder Androhung von schwerer Gefahr für Leib oder Leben zu einem Beischlaf oder einer ähnlichen geschlechtlichen Handlung gezwungen wird. Die Strafen für Vergewaltigung sind entsprechend schwerwiegend und reichen von zwei bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Besonders harte Strafen drohen, wenn die Tat mit schwerer Körperverletzung einhergeht, eine Schwangerschaft verursacht, die vergewaltigte Person erniedrigt oder in einen qualvollen Zustand versetzt wird.

Kindesmissbrauch

Unter dem Begriff "sexueller Missbrauch von Unmündigen" verbirgt sich Kindesmissbrauch. Leider kommt Kindesmissbrauch häufiger vor, als viele Menschen glauben möchten. Oft wird der Verdacht auf Missbrauch von Kindern von Bekannten, Freunden oder sogar Familienmitgliedern ignoriert, aus dem Grund, dass es einfach nicht wahr sein kann. Kinder sind daher besonders schutzbedürftig und auf den Einsatz von Zivilcourage angewiesen. Jeder, der Anzeichen von Kindesmissbrauch bemerkt, ist dazu aufgefordert und verpflichtet, dies unverzüglich der Polizei zu melden.

Jede Form des Geschlechtsverkehrs mit Personen unter 14 Jahren, der Missbrauch zur Unzucht oder die Verbreitung pornografischer Inhalte von Kindern sind strafbare Handlungen. Sowohl die Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material als auch der Besitz solcher Inhalte werden konsequent verfolgt und bestraft.

Sexuelle Belästigung

Unter "sexuelle Belästigung" fällt die sexualbezogene Berührung der zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörigen Körperpartien des Opfers. Beispiel: Der Täter berührt die Brust des Opfers oder greift dem Opfer zwischen die Beine. Auch zählen Körperregionen wie Gesäß, Oberschenkel, Lippen dazu, wenn durch die intensive Berührung die Würde des Opfers verletzt wird und dadurch ein negatives Gefühlsempfinden wie Schreck, Ekel oder Ärger hervorgerufen wird.


Artikel Nr: 426186
vom Freitag,  19.April 2024,  08:00 Uhr.

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