Die ärztliche Untersuchung
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung haben Sie der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass Sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet sind. Das ärztliche Gutachten darf im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate sein und ist von einem in die Ärzteliste eingetragenen sachverständigen Arzt zu erstellen.
Liste der ermächtigten Ärzte (
489 kB) - Stand: 26.5.2023
Interaktive Onlinesuche ermächtigter Ärzte Wien (nicht amtlich und unverbindlich; externer Link)
Sollte der sachverständige Arzt ein gesundheitliches Problem feststellen und daher sein Gutachten nicht abschließen können, erfolgt eine Verständigung des Verkehrsamts. Sie erhalten dann eine Vorladung zur amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt.
Hinweis: Die ärztliche Untersuchung durch einen bestellten sachverständigen Arzt ist nicht nur bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung, sondern auch bei Ausdehnung der Lenkberechtigung und Umschreibung eines Nicht – EWR – Führerscheins erforderlich.
Für eine Fristverlängerung der Klassen C1, C , D1, D ist ebenfalls eine Untersuchung bei einem sachverständigen Arzt erforderlich, sofern nicht alle Klasse wegen gesundheitlicher Probleme befristet sind.
Achtung: Wenn Sie Brillenträger sind, bringen Sie bitte den Brillenpass sowohl zur ärztlichen Untersuchung als auch zur Antragstellung in das Verkehrsamt mit.