Lenkberechtigung/Führerschein

Fristverlängerungen

Hinweis auf freie Behördenwahl:
Ein Führerscheinduplikat kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich beantragt werden. Die Antragstellung ist damit nicht mehr an den Hauptwohnsitz gebunden.

C/D – Verlängerung

Für die Verlängerung der Klassen C/D benötigen Sie ein Gutachten eines sachverständigen Arztes.

zur Liste der ermächtigten Ärzte

Achtung: Wenn Sie Brillenträger sind, nehmen Sie bitte Ihren Brillenpass oder die Brillenverordnung des Augenarztes sowohl zum sachverständigen Arzt als auch zur Antragstellung ins Verkehrsamt mit. Beachten Sie, dass bei der Korrektur des Sehvermögens mit einer Brille ab einer bestimmten Gläserstärke eine augenfachärztliche Befürwortung eingeholt werden muss oder – ohne augenärztliche Stellungnahme - eine Korrektur mit Kontaktlinsen erfolgen kann.

Da in diesem Fall immer ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und den alten Führerschein mit. Sollten Sie auf dem alten Führerschein nicht mehr erkennbar sein, benötigen Sie zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis.
Die Kosten für die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines bei fristgerechter Verlängerung der Klassen C und D betragen € 12,40, sofern die Antragstellung vor Fristablauf erfolgt. Bis zu 18 Monate nach Fristablauf können die Klassen C/D noch gegen eine Gebühr von € 49,50 wiedererteilt werden. Sie können sowohl in bar als auch mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.
Sollte der Fristablauf mehr als 18 Monate zurückliegen, kommt eine Wiedererteilung nur nach Ablegung einer praktischen Fahrprüfung für die betreffende Klasse in Betracht.

Achtung!
Für die C/D - Verlängerung ist die persönliche Antragstellung bei der Behörde erforderlich. Für die Terminreservierung benützen Sie bitte die Elektronische Terminverwaltung . Bei Vorsprache ohne Terminreservierung ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gewährleistet.

Hinweis auf freie Behördenwahl:
Ein Führerscheinduplikat kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich beantragt werden. Die Antragstellung ist damit nicht mehr an den Hauptwohnsitz gebunden.

Befristung aller Klassen

Bei Befristung aller Klassen ist ca. 3 Monate vor Fristablauf ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Sie erhalten dann eine Vorladung zur amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt.

Achtung:

  • Der Befund eines sachverständigen Arztes ist in diesem Fall für die Verlängerung der Lenkberechtigung nicht ausreichend.
  • Stellen Sie den Antrag bitte so rechtzeitig, damit das Verfahren noch vor dem Fristablauf abgeschlossen werden kann. Sie ersparen sich dadurch eine Verteuerung der Gebühr und die Gefahr wegen Fristablaufs Ihre Lenkberechtigung zu verlieren.
  • Bis zu 18 Monate nach Fristablauf kann die Lenkberechtigung noch gegen eine erhöhte Führerschein - Gebühr von € 60,50 wiedererteilt werden.
  • Sollte der Fristablauf mehr als 18 Monate zurückliegen kommt eine Wiedererteilung nur nach Ablegung einer praktischen Fahrprüfung der betreffenden Klasse in Betracht.

Elektronische Terminverwaltung

Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .