Lenkberechtigung für Motorräder bis 125 cm3
Achtung!
Für die Eintragung des Codes 111 in den Führerschein ist die persönliche Antragstellung bei der Behörde erforderlich. Für die Terminreservierung benützen Sie bitte die Elektronische Terminverwaltung. Bei Vorsprache ohne Terminreservierung ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gewährleistet.
Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW dürfen mit einer Lenkberechtigung der Klasse B
gelenkt werden, wenn der Lenker seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich
nicht mehr in der Probezeit befindet und nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Motorrädern genommen zu haben und der
Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.
Die Eintragung des Codes beantragen Sie mit dem alten Führerschein, einem Foto und der Bestätigung über die praktische Schulung. Die Kosten für
die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines betragen 49 Euro und 50 Cent. Sie können sowohl in bar als auch mit Bankomat- oder Kreditkarte
bezahlen.
Achtung:
War die Lenkberechtigung entzogen, beginnt die erforderliche fünfjährige Frist für den ununterbrochenen Besitz der Lenkberechtigung neu zu
laufen. Erst fünf Jahre nach Ende des Entzuges ist daher die Eintragung des Codes 111 möglich. Bereits abgelegte Schulungen für das Lenken von
Motorrädern bis 125 ccm verfallen während dieser Wartezeit nicht.
Hinweis:
Die Eintragung von Codes 111 kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich beantragt werden. Die Antragstellung ist damit nicht mehr an
den Hauptwohnsitz gebunden.