Mit 1. Mai 2026 gelten neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Aufgrund steigender Unfallzahlen wurden die Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung verschärft.
Laufend werden Verkehrsschwerpunkte von der Polizei im Raum Wien durchgeführt. Zuletzt kontrollierte die Landesverkehrsabteilung am 15. April 2026 E-Scooter-Lenker und Radfahrer. Dabei wurden 199 Anzeigen und 236 Organmandate (darunter 53 Radfahrer und 15 E-Scooter-Fahrer, die das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage missachteten) ausgestellt, 25 Abmahnungen ausgesprochen, 35 Alkovortests und 10 Kontrollen der Bauartgeschwindigkeit der angehaltenen E-Scooter durchgeführt sowie die Weiterfahrt für 13 Personen untersagt.
Änderung für E-Scooter ab 1. Mai 2026
• Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
• Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
• Zwei getrennte, wirksame Bremsen für Vorder- und Hinterrad.
• Weißes Licht vorne, rotes Rücklicht.
• Rote Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler zur Seite.
• Blinker und Klingel/Hupe.
• Maximale Leistung 250 Watt, maximale Geschwindigkeit 25 km/h
• Nur Einzelfahrten - Verbot der Mitnahme von Personen (war schon immer nicht erlaubt)!
Änderung für E-Bikes ab 1. Mai 2026
Auch für die Fahrt mit E-Bikes gilt ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht bis zum vollendenten 16. Lebensjahr.
Änderung für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026
Für E-Moped-Fahrer bestehen ab 1. Oktober 2026 auch gesetzliche Änderungen nach der Straßenverkehrsordnung.
E-Mopeds, die bis dato auf Radfahranlagen unterwegs waren, dürfen diese ab 1. Oktober 2026 nicht mehr benutzen. E-Mopeds werden als Kraftfahrzeug eingestuft und dürfen zukünftig nur noch auf Straßen verwendet werden. Um ein E-Moped zu lenken, bedarf es ab 1. Oktober 2026 folgendes:
• Führerschein der Klassen:
o AM (Mopedausweis)
o B (schließt die Klasse AM mit ein)
• Zulassungsschein
• Kennzeichenpflicht
• Versicherungspflicht (z.B Haftpflichtversicherung)
• Helmpflicht
Artikel Nr: 460044
vom Mittwoch,
29.April 2026,
08:00 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Wien