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Betriebsordnungsbescheid für Taxifahrzeuge ("Taxibescheid")

Für alle Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die in Wien als Taxi zugelassen werden sollen, muss vor der Zulassung bei der Versicherungs-Zulassungsstelle jeweils durch einen Feststellungsbescheid des Verkehrsamtes Wien bestätigt werden, dass das betroffene Fahrzeug den Bestimmungen der Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (LBO) entspricht.

Als Nachweis, der vom Antragsteller zu erbringen ist, gilt ein technisches Gutachten ausgestellt zum Beispiel von der TÜV Austria Automotive GmbH .

Kosten:
Ansuchen € 14,30
Bescheid € --


LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27, 1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in Wien 3, Dietrichgasse 27.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .